Montag, 24. Februar 2014




Werner Reuling
Schmuck- und Edelsteingutachter
Geprüft IHK Nordschwarzwald
Zertifizierter Sachverständiger des BDSH
Bundesverband Deutscher Sachverständiger im Handwerk





Zahl der Einbrüche in Deutschland steigt


In Deutschland wird immer öfter in Wohnungen eingebrochen – im Schnitt alle vier Minuten. Im vergangenen Jahr habe es insgesamt 144 117 Einbrüche gegeben, berichtet die „Welt am Sonntag“ („WamS“) unter Berufung auf die vorliegende Polizeiliche Kriminalstatistik. 


Im Schadensfall gibt sich keine Versicherungsgesellschaft ausschließlich mit der Wertangabe des Versicherungsnehmers zufrieden. 
Eine Dokumentation der Qualitätsmerkmale ist in jedem Fall notwendig. 
Die Erstellung der Gutachten sollten von einem anerkannten Sachverständiger durchgeführt werden.


Versicherungstipps für Uhren und Schmuck


Ist Ihr Schmuck richtig versichert?


Der durchschnittliche Versicherungswert eines Hausrates in Deutschland liegt zwischen 40.000,-- und 80.000,-- Euro. Wer Schmuck von hohem Wert besitzt und diesen entsprechend abgesichert wissen will, schließt in der Regel eine Hausratversicherung um die Summe höher ab, welche der Versicherungsnehmer annimmt, dass sein Schmuck Wert ist.

Erstes Beispiel: Familie A versichert ihren Hausrat für 80.000,-- Euro, weil sie im Besitz von einigen teuren Schmuckstücken und 2 wertvollen Uhren ist, (welche sie auf 50.000,-- Euro schätzt) erhöht sie die Hausratversicherung sicherheitshalber auf 150.000,-- Euro.

Familie A ist der Meinung mit dieser Summe sei sie ausreichend versichert.
Leider ist dem nicht so.



Wertsachenklausel


In fast allen Hausratversicherungen ist die so genannte „Wertsachenklausel“, welche meist auf  20 Prozent der Gesamtversicherungssumme begrenzt ist.

Das würde in unserem Beispiel bedeuten, dass Familie A im Schadensfall z.B. bei einem Einbruch/Diebstahl) nur 30.000,- Euro statt 50.000 Euro von der Versicherung erhält.

Um keine Verluste hinnehmen zu müssen ist es wichtig, die Versicherungssumme so abzuschließen, dass der Wert des Schmucks abgedeckt ist. Allerdings geht das nicht grenzenlos. Die meisten Versicherungen fordern, ab einer gewissen Summe, dass die Wertgegenstände in einem Tresor aufbewahrt werden.



Zweites Beispiel: Familie A fährt einige Tage in Urlaub. Zur Sicherheit bringen sie den Schmuck zu den Schwiegereltern im Nachbarort. Am helllichten Tag wird die Terrassentüre aufgebrochen und unter anderem auch der Schmuck der Familie A entwendet.
Die Versicherung zahlt 15.000,-- Euro – und hatte damit Recht.



Vorübergehend an einem anderen Ort aufbewahrt


Für vorübergehend an anderem Ort aufbewahrten Hausrat steht in den meisten Versicherungsbedingungen eine Entschädigungsgrenze von zehn Prozent.

Diese Klauseln zur so genannten Außenversicherung sind in fast allen Standardpolicen.



Allerdings gibt es eine weitere, nicht sehr bekannte Regel: Wer seine Wertsachen zu Verwandten oder Freunden zur Aufbewahrung gibt, ist zunächst über die dort vorhandene Hausratpolice versichert. Reicht die Deckung nicht aus tritt die eigene Hausratversicherung über die Außenversicherung in Kraft.


Entschädigung im Schadensfall


Laut Statistik besitzen 48 Prozent der befragten Haushalte keine nachvollziehbare, aussagekräftige Dokumente zu Originalität und Qualität der Schmuckstücke, obgleich 76 Prozent von ihnen die Schmuckstücke im Fachhandel erwarben. Mehr als ein Drittel stammt aus einem Erbe oder war ein Geschenk. Jeder fünfte Kauf wird auf Auktionen, im Internet oder im Pfandleihhaus getätigt. In solchen Fällen wird der Nachweis im Schadensfall fast unmöglich.

Fotos und Quittungen helfen bei der Wertermittlung nur bedingt.

Bevor eine Hausratversicherung abgeschlossen wird helfen Gutachten über die zu versichernde Wertobjekte, um Fehleinschätzungen im Falle eines Schadens vorzubeugen.



Die Praxis zeigt leider, dass im Schadensfall, aufgrund mangelnder Dokumentation, eine korrekte Entschädigung von Seiten der Versicherung kaum bzw. nur schwer möglich ist.

Denn in der Regel bestehen im Schadensfall (Einbruch/Diebstahl-, Haftpflicht-, Wasser- oder Brandschäden) keine klaren Nachweismöglichkeiten, da verwertbare Belege, Aufzeichnungen oder Fotodokumentationen fehlen.

Damit liegt aber auch gegenüber der Versicherungsgesellschaft keine eindeutige Beweisführung über die tatsächlichen Wertigkeiten der betroffenen Gegenstände vor.

Dies erschwert die Schadensabwicklung unnötig.


Grundlagen einer erfolgreichen Schadensabwicklung


Für eine erfolgreiche Schadensabwicklung im Versicherungsfall ist die vorsorglich durchgeführte Begutachtung und Schätzung der Wertobjekte und eine Ermittlung der tatsächlichen Wiederbeschaffungswerte äußerst wichtig. Zudem sollte eine Dokumentation der geschätzten Gegenstände angelegt werden. Aus der dokumentierten Schmuckakte kann dann im Schadensfall eine einfache Wertermittlung erfolgen.


Dokumentation

Die Dokumentation ist ein effektives Mittel zur Sicherung des Eigentums, des Nachlasses bzw. der Wertgegenstände. Die ausführliche Dokumentation der Gegenstände muss in Wort und Bild erfolgen.



63897 Miltenberg, 23. Februar 2014 




Werner Reuling

Schmuck- und Edelsteingutachter

Geprüft IHK Nordschwarzwald

Zertifizierter Sachverständiger des BDSH

Bundesverband Deutscher Sachverständiger im Handwerk



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