Werner Reuling
Schmuck- und Edelsteingutachter
Geprüft IHK Nordschwarzwald
Zertifizierter Sachverständiger des BDSH
Bundesverband Deutscher Sachverständiger im Handwerk
Zahl der Einbrüche in Deutschland steigt
In Deutschland wird immer öfter in Wohnungen eingebrochen –
im Schnitt alle vier Minuten. Im vergangenen Jahr habe es insgesamt 144 117
Einbrüche gegeben, berichtet die „Welt am Sonntag“ („WamS“) unter Berufung auf
die vorliegende Polizeiliche Kriminalstatistik.
Quelle: www.handelsblatt.com
Im Schadensfall gibt sich keine Versicherungsgesellschaft
ausschließlich mit der Wertangabe des Versicherungsnehmers zufrieden.
Eine Dokumentation
der Qualitätsmerkmale ist in jedem Fall notwendig.
Die Erstellung der Gutachten
sollten von einem anerkannten Sachverständiger durchgeführt werden.
Versicherungstipps für Uhren und Schmuck
Ist Ihr Schmuck richtig versichert?
Der durchschnittliche Versicherungswert eines Hausrates in
Deutschland liegt zwischen 40.000,-- und 80.000,-- Euro. Wer Schmuck von hohem
Wert besitzt und diesen entsprechend abgesichert wissen will, schließt in der
Regel eine Hausratversicherung um die Summe höher ab, welche der
Versicherungsnehmer annimmt, dass sein Schmuck Wert ist.
Erstes Beispiel: Familie A versichert ihren Hausrat für
80.000,-- Euro, weil sie im Besitz von einigen teuren Schmuckstücken und 2
wertvollen Uhren ist, (welche sie auf 50.000,-- Euro schätzt) erhöht sie die
Hausratversicherung sicherheitshalber auf 150.000,-- Euro.
Familie A ist der Meinung mit dieser Summe sei sie
ausreichend versichert.
Leider ist dem nicht so.
Wertsachenklausel
In fast allen Hausratversicherungen ist die so genannte
„Wertsachenklausel“, welche meist auf 20
Prozent der Gesamtversicherungssumme begrenzt ist.
Das würde in unserem Beispiel bedeuten, dass Familie A im
Schadensfall z.B. bei einem Einbruch/Diebstahl) nur 30.000,- Euro statt 50.000
Euro von der Versicherung erhält.
Um keine Verluste hinnehmen zu müssen ist es wichtig, die Versicherungssumme
so abzuschließen, dass der Wert des Schmucks abgedeckt ist. Allerdings geht das
nicht grenzenlos. Die meisten Versicherungen fordern, ab einer gewissen Summe, dass
die Wertgegenstände in einem Tresor aufbewahrt werden.
Zweites Beispiel: Familie A fährt einige Tage in Urlaub. Zur
Sicherheit bringen sie den Schmuck zu den Schwiegereltern im Nachbarort. Am
helllichten Tag wird die Terrassentüre aufgebrochen und unter anderem auch der
Schmuck der Familie A entwendet.
Die Versicherung zahlt 15.000,-- Euro – und hatte damit
Recht.
Vorübergehend an einem anderen Ort aufbewahrt
Für vorübergehend an anderem Ort aufbewahrten Hausrat steht
in den meisten Versicherungsbedingungen eine Entschädigungsgrenze von zehn
Prozent.
Diese Klauseln zur so genannten Außenversicherung sind in fast
allen Standardpolicen.
Allerdings gibt es eine weitere, nicht sehr bekannte Regel:
Wer seine Wertsachen zu Verwandten oder Freunden zur Aufbewahrung gibt, ist
zunächst über die dort vorhandene Hausratpolice versichert. Reicht die Deckung
nicht aus tritt die eigene Hausratversicherung über die Außenversicherung in
Kraft.
Entschädigung im Schadensfall
Laut Statistik besitzen 48 Prozent der befragten Haushalte
keine nachvollziehbare, aussagekräftige Dokumente zu Originalität und Qualität
der Schmuckstücke, obgleich 76 Prozent von ihnen die Schmuckstücke im
Fachhandel erwarben. Mehr als ein Drittel stammt aus einem Erbe oder war ein
Geschenk. Jeder fünfte Kauf wird auf Auktionen, im Internet oder im
Pfandleihhaus getätigt. In solchen Fällen wird der Nachweis im Schadensfall
fast unmöglich.
Fotos und Quittungen helfen bei der Wertermittlung nur
bedingt.
Bevor eine Hausratversicherung abgeschlossen wird helfen
Gutachten über die zu versichernde Wertobjekte, um Fehleinschätzungen im Falle
eines Schadens vorzubeugen.
Die Praxis zeigt leider, dass im Schadensfall, aufgrund
mangelnder Dokumentation, eine korrekte Entschädigung von Seiten der
Versicherung kaum bzw. nur schwer möglich ist.
Denn in der Regel bestehen im Schadensfall
(Einbruch/Diebstahl-, Haftpflicht-, Wasser- oder Brandschäden) keine klaren
Nachweismöglichkeiten, da verwertbare Belege, Aufzeichnungen oder
Fotodokumentationen fehlen.
Damit liegt aber auch gegenüber der
Versicherungsgesellschaft keine eindeutige Beweisführung über die tatsächlichen
Wertigkeiten der betroffenen Gegenstände vor.
Dies erschwert die Schadensabwicklung unnötig.
Grundlagen einer erfolgreichen Schadensabwicklung
Für eine erfolgreiche Schadensabwicklung im
Versicherungsfall ist die vorsorglich durchgeführte Begutachtung und Schätzung
der Wertobjekte und eine Ermittlung der tatsächlichen Wiederbeschaffungswerte
äußerst wichtig. Zudem sollte eine Dokumentation der geschätzten Gegenstände
angelegt werden. Aus der dokumentierten Schmuckakte kann dann im Schadensfall eine
einfache Wertermittlung erfolgen.
Dokumentation
Die Dokumentation ist ein effektives Mittel zur Sicherung
des Eigentums, des Nachlasses bzw. der Wertgegenstände. Die ausführliche
Dokumentation der Gegenstände muss in Wort und Bild erfolgen.
63897 Miltenberg, 23. Februar 2014
Werner Reuling
Schmuck- und Edelsteingutachter
Geprüft IHK Nordschwarzwald
Zertifizierter Sachverständiger des BDSH
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